Überarbeitung bis 2020 – Der deutsche Kohleausstieg im Lichte des Klimaschutzplans
Date
01 February 2019
Written by
Carl-Friedrich Schleussner
Die deutsche Kohlekommission hat wesentliche Eckpunkte zur Überarbeitung der deutschen Klimaziele im Lichte des Pariser Abkommens ignoriert. Gemeinsam mit den europäischen und deutschen Zielen muss ihr Plan bereits bis 2020 überarbeitet werden.

English version of the article
Die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (oder auch „Kohlekommission“) zum Pfades für den Kohleausstieg in Deutschland sind zu Recht als nicht vereinbar mit dem Pariser Abkommen kritisiert worden. Das Pariser Abkommen war jedoch – leider – nie der Referenzpunkt für die Kommission, vielmehr bezieht sie sich laut Mandat auf den Klimaschutzplan 2050. In der Version aus dem Jahr 2016 nimmt der Plan das bereits früher gesteckte Reduktionsziel auf, die deutschen Treibhausgasemissionen um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren. Der Plan beinhaltet darüber hinaus sektorale Ziele inklusive eines Reduktionsziels um 61-62% in 2030 gegenüber 1990 für den Energiesektor.
Die aktuellen Ziele des deutschen Klimaschutzplans sind nicht ausreichend, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Zum 2030 Ziel der Europäischen Union und damit auch zum deutschen Ziel wird im Klimaschutzplan daher auch Folgendes vermerkt (Seite 23):
„Aus Sicht der Bundesregierung ist eine wissenschaftliche Überprüfung der mittelfristigen Zielsetzung im Lichte der im Pariser Übereinkommen verankerten Langfristziele erforderlich.“
Um diese Überprüfung der Ziele zu gewährleisten, setzt sich der Klimaschutzplan regelmäßige Überprüfungsintervalle, die an das Pariser Abkommen gekoppelt sind (Seite 78):
„Die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans der Bundesregierung folgt dem fünfjährigen Rhythmus der regelmäßigen Überprüfung der Beiträge zum Übereinkommen von Paris. Die erste Fortschreibung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris neue Beiträge vorlegen müssen, dies wird spätestens bis Ende 2019/Anfang 2020 der Fall sein.“
Dass die Kohlekommission weder in ihrem Mandat noch ihrem Abschlussbericht auf die Überprüfung des Klimaschutzplans in 2019/2020 Bezug nimmt, sondern stattdessen ausschließlich ein nicht mit dem Paris Abkommen vereinbares 2030-Ziel als Richtgröße nimmt, wiegt daher schwer.
2019 ist ein entscheidendes Jahr für den globalen und europäischen Klimaschutz. Die globale Reduktionsziele bis 2030 sind unzureichend, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen, und würden eher zu einer Erwärmung von 3°C oder mehr bis zum Ende des Jahrhunderts führen. Fast schwerer wiegt dabei die Erkenntnis des Sonderberichtes des Weltklimarates zur globalen Erwärmung von 1.5°C, dass wir ohne substantielle Verbesserungen bis 2030 mit dem aktuellen Kurs das 1.5°C Ziel sicher überschreiten werden.
Für die notwendige Führung hin zu einer globalen Dynamik für angemessene Klimaziele sind alle Augen auf die EU gerichtet. So haben die skandinavischen Länder bereits erklärt, ihre nationalen Klimaanstrengungen zur Einhaltung des 1.5°C Ziels verstärken zu wollen. Unter den europäischen Ländern mit einem Kohleausstiegsziel (inklusive Großbritannien, Italien und Frankreich) findet sich keines mit einem Ausstiegstermin später als 2030, ein 1.5°C-kompatibles Ausstiegsdatum. Ebenso hat sich das europäische Parlament zum 1.5°C bekannt und eine Verschärfung des europäischen Klimaziels von 40% auf 55% Reduktion in 2030 gefordert. Die europäische Kommission wiederum hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 ausgegeben, welches auch im Klimaschutzplan 2050 artikuliert wird.
Der Prozess zur Verbesserung des europäischen Ziels ist also in vollem Gange und in diesem Kontext ist auch eine entsprechende Überarbeitung des deutschen Klimaschutzplans zu sehen. Um unter dem Pariser Abkommen Wirkung zu zeigen, muss ein neues Ziel dabei bis Anfang 2020 vereinbart werden.
Die sektoralen Empfehlungen der Kohlekommission können diesen Überarbeitungsprozessen auf europäischer bzw. nationaler Ebene nicht vorgreifen. Das erste Überprüfungsdatum ist mit 2023 deutlich zu spät. Vielmehr muss auch der deutsche Kohleausstiegsfahrplan als Ergebnis einer Überarbeitung der europäischen und nationalen Ziele bereits 2020 neu bewerten werden.